Teilnahmebedingungen
1. Veranstalter
Veranstalter der Wanderveranstaltung „blaugrüne Wandertour – 100 Jahre Lippeverband“ ist die
upletics GmbH
Holzrichterweg 28
44229 Dortmund
(nachfolgend „Veranstalter“ genannt).
Initiator und Auftraggeber ist der Lippeverband, Kronprinzentraße 24, 45128 Essen
2. Gegenstand der Veranstaltung
Die Veranstaltung ist eine sportliche Wanderveranstaltung mit Erlebnischarakter.
Es werden folgende Wanderrouten angeboten:
- ca. 6 km
- ca. 12 km
- ca. 28 km
- ca. 50 km
Die angegebenen Distanzen können geringfügig abweichen.
Die Teilnahme erfolgt nicht als Wettkampf, sondern als gemeinschaftliche Wanderung ohne Zeitmessung oder Platzierung.
- Teilnahmevorraussetzungen
- Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle Personen, die körperlich und gesundheitlich in der Lage sind, die gewählte Strecke eigenverantwortlich zu bewältigen.
- In der Regel sind längere Wanderveranstaltungen nicht auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zugeschnitten. Dies betrifft sowohl die längeren Strecken, die Dauer der Wanderungen sowie die verfügbare Verpflegung.
Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Langstreckenwanderungen eine besondere körperliche Belastung für Kinder und Jugendliche darstellen können. Besonders betroffen sind dabei Gelenke, Weichgewebe und Wachstumsfugen, die durch zu hohe Belastung Schmerzen verursachen oder im schlimmsten Fall langfristige Verletzungen erleiden können. Die Belastbarkeit von Heranwachsenden ist sehr individuell.
Aus diesem Grund empfiehlt der Veranstalter, Wanderungen über 25 km erst ab einem Alter von 14 Jahren zu unternehmen. Grundsätzlich sollte stets gelten: bei Kindern und Jugendlichen steht der Spaß am Wandern im Vordergrund, nicht die Distanz.
Bei der Anmeldung sind die Altersangaben wahrheitsgemäß anzugeben. Der Veranstalter behält sich vor, diese Angaben beim Check-In durch Kontrolle eines Lichtbildausweises zu überprüfen.
3.1. Richtlinien für die Distanzen: 6/12/28/50km
Kinder ab 4 Jahren sind unter nachfolgenden Bedingungen zum Start berechtigt:
- Die 6 km Strecke soll als Kinderwanderung dienen, da die Streckenlänge für Kinder und Jugendliche körperlich besonders geeignet ist.
- Minderjährige unter 18 Jahren sind nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten oder volljährigen Begleitpersonen zum Start berechtigt.
- Erziehungsberechtigte oder volljährige Begleitpersonen müssen dabei zwingend die gleiche Strecke absolvieren wie der/die Minderjährige.
- Die Aufsichtspflicht verbleibt beim Erziehungsberechtigten/der Begleitperson und explizit nicht beim Veranstalter. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der StVO durch Minderjährige.
- Erziehungsberechtigte oder volljährige Begleitpersonen verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass die minderjährige Person ausreichend Verpflegung zu sich nimmt, dies gilt speziell für das Mitführen von Trinkwasser.
Folgende Dokumente müssen bei der Anmeldung vor Ort eingereicht werden:
- vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular „Einverständniserklärung und Haftungsausschluss bei Minderjährigen“ (➔ Download) zum Verbleib beim Veranstalter
- Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises der Begleitperson
- Anmeldung und Startberechtigung
- Die Anmeldung erfolgt online über das vom Veranstalter bereitgestellte System.
- Das Startrecht ist personengebunden und nicht übertragbar.
- Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen verbindlich an.
5. Veranstaltungsabsage / höhere Gewalt
Sollte die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Sicherheitsbedenken oder anderen unvorhersehbaren Umständen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, abgesagt werden müssen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmeentgelts, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
In einem solchen Fall bemüht sich der Veranstalter jedoch, den Teilnehmenden alternativ die Teilnahme an einem Ersatztermin oder die Ausstellung eines Gutscheins in Höhe des bereits gezahlten Teilnahmeentgelts anzubieten.
- Verpflichtende Mindestausrüstung
Zum Schutz der Gesundheit aller Teilnehmenden ist es verpflichtend, eine persönliche Mindestausrüstung mitzubringen. Damit soll sichergestellt werden, dass jede Person für Witterungsbedingungen, die Nacht auf der Strecke sowie mögliche Notfälle ausreichend vorbereitet ist.
Die verpflichtende Mindestausrüstung umfasst mindestens:
- Entsprechendes Schuhwerk – die auch für Feld- und Schotterwege geeignet sind
- Gute, eingelaufene Schuhe – Erfahrungen zeigen, dass Wander-, Lauf-, Trekking- oder Trailrunning-Schuhe optimal sind
- Warme Kleidung – besonders bei längeren Distanzen unerlässlich
- Passende Socken – geeignet für lange Wanderungen oder Läufe, um Blasen zu vermeiden
- Sonnen- und Regenschutz – z. B. Regenjacke, Cap oder Sonnenhut
- Mobiltelefon mit ausreichender Akkukapazität und optional Powerbank
- ggf. Stirnlampe mit geladenen Batterien bzw. Akkus, falls du auf der Strecke im Dunkeln unterwegs bist (gilt für die 50km Strecke).
- Wasserbehälter – Trinkflasche oder Trinkblase
- Rucksack für persönliche Ausrüstung und Verpflegung
Jeder Teilnehmende ist selbst für seine Gesundheit vor, während und nach der Veranstaltung verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken oder Zwischenfälle während der Veranstaltung.
Für Teilnehmende unter 18 Jahren liegt die Verantwortung für den Gesundheitszustand sowie die Einhaltung der Ausrüstungsanforderungen bei den gesetzlichen Erziehungsberechtigten.
- Sicherheitshinweise und Haftungssauschlüsse für die blaugründe Wanderveranstaltung 2026
- Die Wanderstrecke führt über unterschiedliche Geländearten, darunter erschlossene Wege ebenso wie naturbelassene Passagen. Je nach Witterung können die Wege rutschig sein, Erdreich abgetragen werden oder versteckte Hindernisse wie Wurzeln, Schutt, Müll oder ähnliche Objekte auftreten. Auch bei trockenem Wetter können Gefahrenstellen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Trittsicherheit liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden, der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Stürze oder Umknicken. Die Startberechtigung ist personengebunden und nicht übertragbar.
- Einige Streckenabschnitte führen durch Waldgebiete, die durch Sturm, Trockenheit, Schädlingsbefall oder Baumkrankheiten geschädigt sein können. Trotz vorheriger Gefahrenkontrollen und Abstimmungen mit den zuständigen Behörden lassen sich Risiken wie herabfallende Äste oder umstürzende Bäume nicht vollständig ausschließen. Weder der Veranstalter noch die Eigentümer der Waldflächen übernehmen hierfür Haftung.
- Darüber hinaus können abiotische Gefahren wie Sturm, Gewitter, Starkregen, Schnee, Eis oder Waldbrände sowie biotische Gefahren wie Fuchsbandwurm, Eichen-Prozessionsspinner oder Zecken mit möglichen Folgeerkrankungen auftreten. Auch sonstige Gefahren, beispielsweise allergische Reaktionen, Vergiftungen durch das Verzehren von wilden Beeren, Früchten oder Pilzen, oder Verletzungen durch Stolpern, Abrutschen oder Umknicken, liegen in der eigenen Verantwortung der Teilnehmenden.
- Temperatur- und Witterungseinflüsse bergen zusätzliche Risiken. Niedrige Temperaturen, Nässe durch Regen oder Schweiß können zu Unterkühlung führen, während Hitze und starke Sonneneinstrahlung Überhitzung, Hitzschlag oder Sonnenbrand verursachen können. Der Veranstalter gibt mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung Empfehlungen zum Pflichtgepäck, einschließlich warmer Kleidung, Regen- und Sonnenschutz. Teilnehmende sind verpflichtet, die Wetterprognose zu prüfen und Kleidung sowie Verhalten entsprechend anzupassen. Für längere Distanzen wird empfohlen, sich sowohl auf Kälte, Nässe als auch Hitze vorzubereiten.
- Bei starkem Wind müssen Teilnehmende eigenverantwortlich Schutz suchen und sich vor herumfliegenden Gegenständen in Sicherheit bringen. Besonders in Waldabschnitten ist erhöhte Vorsicht geboten. Der Veranstalter kann kritische Streckenabschnitte kurzfristig umleiten oder für die Dauer eines Sturms sperren. Schäden, die durch die Missachtung von Sicherheitshinweisen oder Leichtsinn entstehen, liegen in der Verantwortung der Teilnehmenden.
- Bei Gewittern gelten die üblichen Schutzmaßnahmen im Freien. Teilnehmende sollten tiefergelegene Senken aufsuchen, sich auf einer isolierenden Unterlage hinhocken und die Beine mit den Armen umklammern. In Wäldern sollte man Lichtungen oder Waldränder aufsuchen, sich klein machen und Abstand von Bäumen, Metallgegenständen, Antennen oder ähnlichen hohen Objekten halten. Gruppen sollten sich im Ernstfall aufteilen, um das Risiko eines Blitzschlags zu minimieren. Der Veranstalter behält sich vor, Strecken kurzfristig umzuleiten, zu sperren oder die Veranstaltung zu unterbrechen.
- Für Wanderungen in der Dunkelheit ist eine eigene Beleuchtung, z. B. durch Stirn- oder Taschenlampen, erforderlich und Bestandteil des Pflichtgepäcks. Ersatzbatterien oder Ersatzlampen sollten mitgeführt werden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Hindernisse, die bei schlechten Lichtverhältnissen übersehen werden.
- Teilnehmende sind selbst für die Verpflegung verantwortlich. Es wird empfohlen, mindestens 2 Liter Flüssigkeit mitzuführen. Zwar werden Verpflegungsstellen bereitgestellt, für den individuellen Energiebedarf, insbesondere bei speziellen Diäten, ist jede Person selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden durch Dehydration, Mangelerscheinungen oder allergische Reaktionen.
- Gesundheitliche Voraussetzungen: Es dürfen keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Teilnahme bestehen. Bei Vorerkrankungen, insbesondere des Herz-Kreislauf-Systems, wird eine ärztliche Konsultation dringend empfohlen. Körperliche Fitness und ausreichendes Training vor der Veranstaltung sind Grundvoraussetzungen für eine sichere Teilnahme. Der Veranstalter haftet nicht für gesundheitliche Schäden, die durch die hohe körperliche Belastung entstehen.
- Die Natur ist respektvoll zu behandeln: Abfälle sind vollständig mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Pflanzen, Tiere und Wege dürfen nicht beschädigt oder verlassen werden. Jede teilnehmende Person verpflichtet sich, die Umwelt zu schonen und einen verantwortungsvollen Beitrag zum Erhalt der Natur zu leisten.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Strecke, Startpunkt, Streckenposten, Startzeiten und Startgruppengrößen nach pflichtgemäßem Ermessen kurzfristig anzupassen, um die Sicherheit der Teilnehmenden zu gewährleisten. Auch Zuschauer können ausgeschlossen werden, wenn sie den sicheren Ablauf der Veranstaltung gefährden könnten.
- Haftungsbeschränkung
Verantwortung der Teilnehmenden
Jeder Teilnehmende ist zivil- und strafrechtlich selbst verantwortlich für alle Schäden, die er oder sie verursacht – dies schließt auch Schäden an Dritten ein. Mit der Teilnahme erklären die Teilnehmenden, dass sie den Veranstalter sowie alle Mitarbeitenden, Helfer und Beauftragten von jeglicher Haftung für eigene verursachte Unfälle oder Schäden freistellen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet nur, wenn Schäden durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder durch unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. In diesem Fall ist unsere Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
Bei leichter Fahrlässigkeit bei Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Pflichten gehören, besteht keine Haftung. Als wesentliche Pflichten gelten solche, deren Einhaltung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglicht und auf deren Erfüllung Sie als Teilnehmende vertrauen dürfen.
Weitere Haftungsausschlüsse
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn eine zwingende gesetzliche Vorschrift eine Haftung nicht ausschließen oder beschränken lässt. In diesen Fällen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
Haftung Dritter
Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeitenden, Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Abbruch der Teilnahme
- Teilnehmende können die Wanderung jederzeit eigenständig abbrechen.
- Ein Anspruch auf Rückerstattung von Teilnahmegebühren besteht bei Nichtantritt oder Abbruch nicht.
- Der Veranstalter kann die Veranstaltung oder einzelne Strecken aus Sicherheitsgründen ändern, verkürzen oder abbrechen.
10. Verhaltensregeln und Anweisungen des Veranstalters
Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters, der Mitarbeitenden und der eingesetzten Sicherheitskräfte jederzeit Folge zu leisten. Dies gilt sowohl für allgemeine organisatorische Hinweise als auch für Sicherheits- oder Verhaltensanweisungen während der gesamten Veranstaltung.
Nichtbefolgung der Anweisungen kann dazu führen, dass der betreffende Teilnehmende von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen wird. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung des bereits gezahlten Teilnahmeentgelts.
Der Veranstalter übt in allen Veranstaltungsbereichen das Hausrecht aus. Hierzu gehört insbesondere das Recht, Personen von der Veranstaltung auszuschließen, die gegen die Hausordnung, Sicherheitsbestimmungen oder die Verhaltensregeln verstoßen.
Insbesondere ist das Tragen von Kleidung, Symbolen oder Marken mit verfassungsfeindlichem, diskriminierendem oder anderweitig beleidigendem Inhalt nicht gestattet. Ebenso führen diskriminierende, beleidigende oder belästigende Äußerungen sowie übergriffiges Verhalten gegenüber anderen Teilnehmenden, Mitarbeitenden oder Dritten unmittelbar zum Ausschluss von der Veranstaltung.
Der Veranstalter behält sich vor, in solchen Fällen sofortige Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Hierzu gehören insbesondere die Aufforderung zum Verlassen des Veranstaltungsgeländes oder die Kontaktaufnahme mit Sicherheitskräften oder Behörden, falls dies erforderlich ist.
Teilnehmende müssen sich während der Veranstaltung an die Straßenverkehrsordnung halten. Die Veranstaltung findet zu großen Teilen auf nicht abgesperrte Strecken statt. Die Teilnehmenden agieren bei der Wanderveranstaltung als eigenständige und für sich selbst verantwortliche Verkehrsteilnehmende.
11. Bild- und Tonaufnahmen
- Während der Veranstaltung können Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt werden.
- Mit der Teilnahme erklärt sich der/die Teilnehmende einverstanden, dass diese Aufnahmen zeitlich und räumlich unbegrenzt für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation verwendet werden dürfen.
- Bei Minderjährigen erklären die Erziehungsberechtigten dieses Einverständnis.
12. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung des Veranstalters zu entnehmen.
- 13. Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglicher Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.
